Kosten

Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bis zu 100 Stunden tiefenpsychologisch fundierter und bis zu 300 Stunden analytischer Psychotherapie bei einer maximalen wöchentlichen Frequenz von 3 Stunden.

Private Krankenkasse

 

Sofern Sie privat oder über die Beihilfe versichert sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis normalerweise problemlos. Die genauen Modalitäten, bspw. welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird, hängen jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab.

Sie sollten mit Ihrer Versicherung abklären, in wieweit Leistungen für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken lassen. Hierbei kann ich Ihnen auch behilflich sein. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 861 und 863) mit derzeit 92,50 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.

 

Selbstzahler

 

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall muss Ihre Versicherung keine Nachricht von Ihrer Psychotherapie erhalten. Unter Umständen kann dies sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss z.B. einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird. Mit Selbstzahlern wird ein individuelles Honorar, angelehnt an die GOP, vereinbart.

Die Kosten für eine Psychotherapie können als „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Für Selbstzahler biete ich auch psychologische Beratung an. Diese richtet sich an Menschen in Krisen oder herausfordernden Situationen, die Unterstützung benötigen, jedoch nicht unter einer krankheitswertigen psychischen Störung leiden.